Pressebericht vom Verein „Unser Steigerwald“ zur Popularklage des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald
Der Nationalparkverein hat sich nun entschlossen, gegen die Aufhebung des Schutzgebietes „Der hohe Buchene Wald“ in Ebrach durch die Regierung von Oberfranken eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht einzureichen. Der ehemalige Bamberger Landrat hatte dieses Schutzgebiet kurz vor dem Ende seiner Amtszeit ausgewiesen. In mehreren Rechtexpertisen wurde diese Ausweisung damals als nicht rechtmäßig, teilweise sogar als rechtswidrig bezeichnet.
Jedem, der sich mit dem Sachverhalt objektiv beschäftigt ist klar, dass die Hintergründe für die damalige Ausweisung eines Totalreservats durch den Bamberger Landrat Dr. Denzler ein beispielloser Willkürakt war. Es gab weder eine Schutzwürdigkeit, da der Bereich ein ganz normaler Wirtschaftswald ist, noch die Notwendigkeit des Schutzes, da dieser Waldbereich ohnehin FFH Gebiet ist und dadurch einen hohen Schutz genießt.Denzler ging es einzig und allein um die Ausweisung eines Schutzgebietes, um den Titel Weltnaturerbe beantragen zu können.Die Rücknahme durch die Regierung von Oberfranken war deshalb nur folgerichtig.
Bei dem Waldgebiet bei Ebrach handelt es sich entgegen der Darstellung des BUND Naturschutz um kein außergewöhnliches Waldgebiet. Deutschlandweit gibt es Tausende Hektar solcher Wälder. Die Wälder im Ebracher Forst sind im Durchschnitt gerade einmal 90 Jahre alt. Es gibt erhebliche Nadelbaumanteile. Altbäume fehlen weitgehend. Grund ist Nutzung dieses Waldgebiets, welche schon auf die Jahrhunderte lange intensive Nutzung durch die Zisterziensermönche zurückgeht. Letztere waren alles andere als Naturschützer, wie immer wieder fälschlicherweise von den Umweltverbänden behauptet wird, und haben schon damals ziemlich rigoros die Wälder im Steigerwald zu Geld gemacht. So wurden schon zu Zisterzienserzeit systematisch alle alten Eiche im Steigerwald gefällt. Auch die Brennholznutzung hat im Steigerwald eine Jahrhunderte lange Tradition.
Kein vernünftiger Mensch in der langen Geschichte der Nutzung im Steigerwald wäre jemals auf die Idee gekommen, in weitgehend ebener Lage kein Holz zu nutzen. Der Verein Unser Steigerwald sieht deshalb auch die riesigen Mengen Totholz, welche der Forstbetrieb Ebrach im Zuge seines Naturschutzkonzepts im Wald liegen lässt, mit gemischten Gefühlen. Immerhin handelt es sich um bestes Brenn- teils sogar Stammholz, welches den örtlichen Holzbedarf entzogen ist.Im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden kann der Forstbetrieb Ebrach jedoch glaubhaft die Notwendigkeit seines Naturschutzkonzepts wissenschaftlich begründen und dies auch mit einer Zunahme der Artenvielfalt belegen. Die Verteilung von 1200 Hektar Stillegungsflächen in kleinen Portionen, das Europa weit viel beachtete „Trittsteinkonzept“ des Forstbetriebs Ebrach, und die vielen Biotopbäume pro Hektar lassen sich sehr gut mit der ökologisch sinnvollen Holznutzung kombinieren.Vor allem auch deshalb werden die Wälder im Steigerwald mit zu den wertvollsten Laubwaldgebieten Deutschlands gezählt.
Wenn nun nach den Klagen des BN und des LBV eine weitere Klage auf den Weg gebracht werden soll, ist das als populistischer Trick leicht zu entlarven. Dass sich eine renommierte Anwaltskanzlei dafür hergibt, wird wohl teuer erkauft worden sein. Dass allerdings Herr Baumann, nach dem Pressebericht allen, die dem ehemaligen Bamberger Landrat Dr. Denzler „Vorwürfe gemacht haben als Halunken“ bezeichnet, zeugt von einer beispielhaften Niveaulosigkeit des Rechtsvertreters des Nationalparkvereins. Nicht nur die Menschen im Steigerwald, sondern auch seine Kolleginnen und Kollegen, die eine andere Meinung vertreten, beleidigt er dadurch. Offensichtlich will er mit billigen Parolen punkten, weil er keine Argumente hat.
Oskar Ebert, Stellvertr. Vorsitzender Unser Steigerwald e.V.