Pressemitteilung des Vereins „Unser Steigerwald“ zur Diskussion um die Ausweisung eines „geschützten Landschaftsbestandteils“ im Forstbetrieb Ebrach

In einer Pressemitteilung teilten das LRA Bamberg und die Bayrische Staatsregierung mit, dass die von ehemaligen Bamberger Landrat Dr. Denzler erlassene Schutzgebietsverordnung für den „Hohen Buchenen Wald“ bei Ebrach als „geschützter Landschaftsbestandteil“ außer Vollzug gesetzt wird.
Der Verein „Unser Steigerwald“ begrüßt diese Entscheidung, da der Erlass der Verordnung durch das Landratsamt Bamberg aus Sicht des Vereins „Unser Steigerwald“ rechtswidrig war und von der Sache her nicht erforderlich ist.

Von Seiten des Vereins wird bedauert, dass die Naturschutzverbände und auch Teile der Presse mit unsachlichen Kommentaren dagegen vorgehen.

Stellungnahme des Vereins :

Die Ausweisung des Schutzgebietes ist aus unserer Sicht  rechtswidrig

Die Ausweisung des „Hohen Buchenen Wald“ bei Ebrach mit einer Größe von 757 ha als „geschützter Landschaftsbestandteil“ nach §29 BNatSchG durch das Landratsamt Bamberg ist eine rechtswidrige naturschutzrechtliche Maßnahme.
Die Unterschutzstellung einer Fläche in dieser Größe ist keine Aufgabe des Staatl. Landratsamtes sondern der Regierung von Oberfranken.
In diesem Falle hätten alle Anlieger ein Recht zur  Stellungnahme. Dies wurde vom LRA Bamberg bewusst unterlaufen.
Außerdem konnte das LRA Bamberg durch ein völlig untaugliches Gutachten, das sich nur auf die Grundlage von vielfach veralteten Untersuchungen stützte,  die Gründe für die Schutzwürdigkeit nicht nachweisen.
Dem Verein „Unser Steigerwald“ liegt ein Rechtsgutachten vor, das genau diesen Sachverhalt bestätigt.

Die Regierung von Oberfranken müsste deshalb als vorgesetzte Behörde die aus unserer Sicht  rechtswidrige Verordnung aufheben.

Die Ausweisung des Schutzgebietes ist unnötig.

Die Fläche des angedachten Schutzgebietes ist bereits als FFH- und SPA-Fläche ausgewiesen. Das bedeutet, dass bereits jetzt das „Verschlechterungsverbot“ gilt.
Es wird deshalb nicht zu Abholzungen oder anderen Gefährdungen des jetzigen Zustandes kommen. Je nachdem, was die Managementpläne ergeben, wird es vielmehr weitere Verbesserungen geben. Der Forstbetrieb Ebrach hat hier bereits eine Menge an Naturschutzvorleistungen gebracht wie mehr Laubbäume oder mehr Totholz.
Ein weiterer Schutz ist deshalb nicht erforderlich.
Im Übrigen ist die ausgewiesene Fläche ein relativ junger Wirtschaftswald, der seit vielen Jahren naturnah bewirtschaftet wird. Alte Buchen mit mehr als 150 Jahren sind nur ganz vereinzelt vorhanden und werden ohnehin vom Forstbetrieb geschützt.

Gründe die gegen die Ausweisung sprechen:

Holz der kurzen Wege statt Holz aus Übersee

Deutschland ist Holznettoimportland. Was nicht aus dem eigenen Land kommt, muss importiert werden. Deutschland macht sich dabei möglicherweise schuldig am Raubbau in Wäldern anderer Ländern.

Die Waldbesitzer beliefern eine seit Jahrhunderten auf Holzwirtschaft geprägte ländliche Gesellschaft. Allein die Bayerischen Staatforsten versorgen mit ihrem Ebracher Forstbetrieb weit über 2000 Brennholzkunden in 150 Ortschaften im Steigerwald, daneben über 30, häufig auf Laubholz spezialisierte Sägewerke. In der Region gibt es unzählige kleine und mittelständige Schreinereibetriebe, die das wertvolle Holz aus dem Steigerwald weiterverarbeiten.
Nur dadurch können die Betriebe in der Region überleben. Dadurch werden auch nachhaltig hochwertige Arbeitsplätze in der Region gehalten.
Äußerungen, dass Holz aus dem Steigerwald nach Russland oder China verscherbelt würde, sind schlichtweg falsch.

Trittsteinkonzept statt Großflächenstilllegung

Gezielter Schutz von Waldarten ist sinnvoller als undifferenziertes blindes Aus-der-Nutzung-nehmen. Vernetzung von Lebensräumen sollte Vorrang haben, weil damit der Artenschutz eine viel größere Waldfläche erreicht, für bessere Waldböden sorgt und gleichzeitig dazwischen die Nutzung möglich ist.

Die vom Forstbetrieb Ebrach eingeleiteten Naturschutzmaßnahmen mit Biotopbäumen, Totholz und kleinflächigem Nutzungsverzicht auf über 100 Waldflächen (Trittsteine für die Artenvielfalt) im Rahmen eines integrativen Naturschutz- und Waldnutzungskonzepts zeigen Wirkung und bringen bislang verschwundene seltene Arten zurück auf die gesamte Waldfläche.

Beispiele dafür sind Arten, mit denen der BUND Naturschutz regelmäßig für den Nationalpark wirbt: der Ästige Stachelbart, der Zunderschwamm, der Halsbandschnäpper oder die Wildkatze. Diese Arten brauchen kein Totalreservat.

Sie brauchen allerdings ein gezieltes Management, das bei einer umsichtigen Holznutzung möglich ist.
Dies Naturschutzkonzept wird seit vielen Jahren im Forstbetrieb Ebrach vorbildlich praktiziert.

Wandertourismus statt Massentourismus

Die touristische Entwicklung muss zur Identität der Region  passen. Flächiger Massentourismus wäre kontraproduktiv für die liebenswerte Kulturlandschaft des Steigerwalds.

Der Charakter des Steigerwalds als Ort der Ruhe für Wanderer, als Möglichkeit für Fahrradausflüge muss erhalten bleiben.
Auch das Pilze sammeln für den Eigenverbrauch hat für die Bewohner des Steigerwalds und für Besucher eine lange Tradition und sollte weiterhin möglich sein.

Nationalpark und andere Großschutzgebiete passen nicht in die Landschaft

In einer seit Jahrhunderten dicht besiedelten Landschaft kann nicht per Dekret ein Urwald erlassen werden. Alleingänge von einzelnen Politikern und Naturschutzideologen passen nicht in die Zeit der Demokratie und der Beteiligung der Bevölkerung. 

Insbesondere der BUND Naturschutz prangert anderswo fragliche Rechtsinstrumente und erzwungenen  Entscheidungen zu Recht an.
Hier im Steigerwald straft er seine ansonsten guten Vorsätze der Bürgerbeteiligung Lügen.

Die Staatsregierung ist gefordert

Die Bayerischen Staatsregierung vertritt den Freistaat Bayern als Waldeigentümer. Die Bayerischen Staatsforsten haben bereits im letzten Jahr in seiner Stellungnahme die Verordnung im Entwurfsstadium abgelehnt.
Die in der Verordnung genannten Schutzziele werden alle von den Staatsforsten bereits erfüllt. Beispielsweise soll die Verordnung das auf der Fläche bereits ausgewiesene FFH und SPA-Gebiet (Natura2000-Gebiet) schützen. Bislang wurden aber Umwelt- und Forstverwaltung nicht müde zu versichern, dass das Natura2000-Konzept einer schonenden Bewirtschaftung nicht entgegenstehe.
Mit dieser Verordnung würde diese Aussage der Staatsregierung infrage gestellt.
Soll nun ein Versprechen gebrochen werden?
Wenn nicht, dann ist die Verordnung schlicht überflüssig.

Fazit:

Die Verordnung ist juristisch nicht haltbar und sachlich nicht begründet.

Der Verein Unser Steigerwald sieht in der Verordnung den untauglichen Versuch die beiden Naturwaldreservate „Waldhaus“ und „Brunnstube“ zu einem Großschutzgebiet zu verbinden und so über die Hintertür einen weiteren Schritt in Richtung der Ausweisung eines Nationalparks zu machen.

Der Verein bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Trittsteinkonzept des Forstbetriebs Ebrach als hervorragendes Beispiel eines integrativen Naturschutzes auf der gesamten Fläche des Forstbetriebs bislang bei den Umweltverbänden und besonders beim BN aus durchsichtigen Gründen keine Beachtung findet.

Der Verein begrüßt deshalb die Aussetzung des Vollzuges  der Sicht des Vereins unrechtmäßigen Verordnung und bittet das Landratsamt Bamberg und die Staatsregierung die Verordnung aufzuheben.