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Wollen Sie, lieber Leser, eine staatliche Verwaltung die in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mit Verboten und Aufpassern darüber wacht, dass Sie keinem Pflänzchen, keinem Käferchen und keinem Tierchen das in einer der vielen Listen steht, zu nahe kommen könnten? Das wäre die gesetzliche Aufgabe einer Nationalparkverwaltung.
Es wäre nicht so, dass man Ihnen unterstellen würde, Sie wollten einem solchen Pflänzchen, Käferchen oder Tierchen etwas zu leide tun. Nein, es wäre nur so, dass man sicherheitshalber einen Weg sperren, ein Wegegebot aussprechen oder eine der nicht mehr erforderlichen Forstwirtschaftsstraßen beseitigen würde, weil die Möglichkeit bestünde, Sie könnten ein solches Pflänzchen, Käferchen oder Tierchen in seiner „natürlichen Entwicklung nachteilig beeinflussen“ (siehe Nationalparkgesetz). Ob Sie spazieren gehen, allein oder in einer Gruppe, ihren Hund ausführen, Rad fahren, reiten, fotografieren, singen oder Pilze suchen – Sie könnten dabei z.B. den kleinen schwarzen Käfer Eremit, der selten sein soll, obwohl er mancherorts sehr zahlreich vorkommt, durchaus vertreiben.
Ein Nationalpark im Nördlichen Steigerwald wäre nach den geltenden Bedingungen sachlich entweder nicht machbar, oder man würde bewusst tausende von Menschen ihrer gewohnten Umgebung berauben – nach und nach – Stück für Stück.
Die Behauptung, ein Nationalpark würde die Bewegungsfreiheit der Menschen nicht einschränken, ist eine ungeheuerliche Verhöhnung des klaren Menschenverstands. Es ist rhetorisch richtig zu sagen, die Nationalparkgesetze beinhalten kein generelles Wegegebot. Die Wahrheit ist aber, dass das Ziel eines Nationalparks, nämlich den „Wald in seiner natürlichen Dynamik, möglichst unbeeinflusst von menschlichen Einwirkungen, sich entwickeln zu lassen“ zwangsweise eine unkontrollierte menschliche Präsenz ausschließt.
Im Steigerwald wäre das langfristig ein Entvölkerungsprojekt – wie die angefügte Studie belegt.
Topologie des Steigerwalds: NP_Topologie_090317