Der Vorläufer eines Nationalparks?
Landratsamt Bamberg will nördlich von Ebrach auf 757 Hektar ein Schutzgebiet ausweisen.
Paukenschlag im Steigerwald: Das Landratsamt Bamberg plant, im Wald nördlich von Ebrach eine Fläche von 757 Hektar als geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen. Das zukünftige Schutzgebiet mit dem Titel „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ ist komplett im Bereich des Staatswalds und grenzt auf einer Länge von rund sechs Kilometern direkt an den Gemeinsamen Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen an.
Der vom Bamberger Landratsamt – an dessen Spitze steht mit Landrat Günther Denzler (CSU) ein erklärter Unterstützer eines möglichen Nationalparks Steigerwald – erarbeitete Entwurf der Schutzverordnung listet für das Gebiet insgesamt 27 verschiedene Verbote auf. Unter anderem soll dort künftig eine Waldbewirtschaftung nicht mehr möglich sein. Auch der Einsatz von chemischen Mitteln, insbesondere auch von Bioziden zur Schädlingsbekämpfung, wäre dann verboten. Der Verbotskatalog gleicht somit den entsprechenden Vorschriften in einem Nationalpark.
Geplanter Biotopverbund
Die Schutzfläche wird im Süden von Ebrach und dem Handthalgrund begrenzt, im Westen vom Magdalenenkreuz, im Norden vom Gemeinsamen Bürgerwald bei Geusfeld und im Osten von Neudorf (bei Ebrach) und Schmerb. Innerhalb dieser 757 Hektar liegen auch die beiden Naturwaldreservate „Brunnstube“ und „Waldhaus“. So soll die Unterschutzstellung auch zu einem Biotopverbund zwischen diesen beiden Reservaten führen. Die „naturnahen, großflächigen und unzerschnittenen Buchenwald- und Auwaldgesellschaften mit ihren charakteristischen, floristischen und faunistischen Artausstattungen“ sollen erhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden.
Das Landratsamt Bamberg hatte im Vorfeld bei einem Fachbüro ein Gutachten für eine „naturschutzfachliche und naturräumliche Bestandsanalyse“ in Auftrag gegeben. Ziel war es, so ist es im Gutachten nachzulesen, Maßnahmen zu eruieren, um die „nationale Biodiversitätsstrategie“ zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf regionaler Ebene umzusetzen.
Die Gutachter schreiben: „Es wurde auf bestehendes Datenmaterial zurückgegriffen.“ Und: Eigene Bestandserhebungen waren nicht vorgesehen.“
In der langen Verbotsliste ist beispielsweise nachzulesen, dass keine neuen Straßen, Wege oder Steige mehr angelegt werden dürfen. Schon bestehende Wege dürfen nicht erweitert werden. Nicht geduldet werden ferner unter anderem:
• die forstwirtschaftliche Nutzung,
• die Entnahme oder Beschädigung von Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen (dazu zählt folglich auch das Pilzsammeln),
• das Befahren mit Fahrzeugen aller Art; ausgenommen sind Fahrräder, diese sind allerdings nur auf den bestehenden befestigten Wegen erlaubt,
• das Errichten oder Verlegen von Leitungen,
• die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser,
• das Fällen und Entfernen von Gehölzen,
• das Düngen, Kalken oder Anwenden von Bioziden,
• das Anbringen von Inschriften und Schrifttafeln (Wegmarkierungen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde),
• das Fangen oder Verletzen von wildlebenden Tieren. Die Jagd ist zulässig, nicht gejagt werden dürfen Greifvögel und Graureiher.
Hohes Bußgeld
Wer gegen die Verbote verstößt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt werden.
Wann das neue Schutzgebiet in Kraft tritt, ist noch nicht abzusehen. Derzeit laufe noch das Anhörungsverfahren, erklärt Ludwig Hofmann, Fachgebietsleiter Umweltschutz am Landratsamt in Bamberg. Ein Ende des Verfahrens sei noch nicht in Sicht. In das Anhörungsverfahren eingebunden seien der betroffene Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Waldgebiete sowie die Verbände. In der Tat sei die Gemeinde Rauhenebrach als Nachbar nicht informiert worden, weil sie nicht betroffen sei, bestätigt Hofmann. Nach einem Anruf von Bürgermeister Oskar Ebert habe man ihm aber umgehend die Unterlagen zukommen lassen.
Das geplante Schutzgebiet liegt komplett in der Fläche des Staatswalds. Eigentümer des Waldes ist der Freistaat Bayern. Forstbetriebsleiter Ulrich Mergner vom dort zuständigen Staatlichen Forstbetrieb Ebrach will sich zu den Plänen nicht äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele. Wenn aber fast 800 Hektar Wald aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden sollen, dann sei dies schon eine „weitreichende Sache“ und der Eigentümer sei „massiv betroffen“. Aus diesem Grund habe die Bayerische Forstverwaltung den Eigentümer unterrichtet: Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München hat sich jetzt der Sache angenommen.
Artikel in MainPost von Klaus Vogt
Nachbarn sprechen von einer „kalten Enteignung“
Waldpflege und Bürgermeister zeigen sich verärgert über die Bamberger Pläne
„Das ist ein klarer Affront gegen uns!“ Der Vorsitzende des Waldpflegeausschusses des Gemeinsamen Bürgerwalds von Gerolzhofen und Dingolshausen, Werner Ach, kann es kaum fassen. Da will der Landkreis Bamberg ein riesiges Schutzgebiet ausweisen, und die Verantwortlichen des rund 800 Hektar großen Bürgerwalds werden nicht informiert – obwohl man eine etwa sechs Kilometer lange gemeinsame Grenze im Bereich zwischen Schmerber Berg und dem Steinernen Kreuz hat. „So was macht man nicht“, schimpft der langjährige Gerolzhöfer Stadtrat.
Bedingt durch den Klimawandel würden immer mehr Schädlinge von der fränkischen Platte hinauf in den Steigerwald wandern. „Auch ein Laie kann sich vorstellen, was das für einen angrenzenden bewirtschafteten Wald bedeutet, wenn nebenan keine Schädlingsbekämpfung erfolgt.“ Schon das „Desaster“ im Bayerischen Wald zeige doch, so Ach weiter, dass selbst Schutzstreifen das Übergreifen der Schädlinge auf angrenzende Privatwälder nicht verhindert haben. „So wurden auch diese kahl gefressen und der Philosophie von Urwäldern in Deutschland geopfert.“
Schädlinge würden an Grundstücksgrenzen eben nicht Halt machen, sagt Ach. Deshalb, so die Forderung der Waldpflege, müsse entlang der gemeinsamen Grenze auf dem geplanten Schutzgebiet ein mindestens 300 bis 500 Meter breiter Streifen ausgewiesen werden, auf dem – für den Fall der Fälle – eine konventionelle Schädlingsbekämpfung erlaubt sein muss. „Wir wollen, dass auch unsere nachfolgenden Generationen den Bürgerwald noch bewirtschaften können.“ Es sei zu befürchten, dass dies mit einem „Urwald“ in der unmittelbaren Nachbarschaft aber künftig nicht möglich sein werde. Der entstehende Wertverlust käme einer teilweisen „kalten Enteignung“ gleich.
Auch unter ökologischen Gesichtspunkten kann Ach die Bamberger Pläne nicht verstehen. Gerade der Staatliche Forstbetrieb Ebrach lege durch sein Trittstein-Konzept und das viele Totholz im Wald besonderen Wert auf Natur und Nachhaltigkeit. Ach fordert alle betroffenen Gemeinden und auch den Landkreis Schweinfurt auf, gegen den Plan des Landratsamtes Bamberg Stellung zu nehmen.
Der Revierleiter des Gemeinsamen Bürgerwalds, Volker Conrad, spricht von einer „Nacht- und Nebelaktion“ des Bamberger Landratsamts. Hier werde versucht, etwas klammheimlich durchzudrücken, statt mit offenen Karten zu spielen. Aktuell hätten der Bürgerwald und der Staatswald in dem Gebiet den Bau zweier neuer Wege geplant, die die Fahrtstrecken bei der Forstarbeit erheblich verkürzen würden. Dieser „sehr gute Synergieeffekt“ würde durch die Schutzverordnung zunichte gemacht.
Der vom Landratsamt Bamberg als Rechtsgrundlage bemühte Paragraf 29 des Bundesnaturschutzgesetzes ist nach Ansicht von Conrad hier nicht einschlägig. Diese gesetzliche Regelung sei in erster Linie für Kleinstflächen in der offenen Landschaft gedacht und sicher nicht für ein so großes Waldgebiet.
Verärgert zeigt sich auch der Bürgermeister von Rauhenebrach, Oskar Ebert. „Gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit sieht anders aus“, sagte er in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Für die Ausweisung von drei Bauplätzen in Falsbrunn beteiligen wir auch die oberfränkischen Nachbargemeinden und hier sollen Hunderte Hektar direkt an unserer Gemeindegrenze neu überplant werden und wir werden nicht gefragt.“ Er sei eher zufällig auf den Vorgang aufmerksam geworden. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg habe tatsächlich nicht vorgehabt, die Nachbarkommunen zu hören.
Inzwischen hat Bürgermeister Ebert auf seine Intervention hin von Bamberg die Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Bis zum 29. November 2013 muss die Gemeinde Rauhenebrach jetzt Stellung nehmen. „Sollte die erbetene Stellungnahme nicht fristgerecht vorliegen, wird davon ausgegangen, dass von dort wahrzunehmende Belange durch die Unterschutzstellung nicht berührt werden“, ist im Schreiben des Landratsamtes Bamberg zu lesen.
Warum das Schutzgebiet ausgerechnet nördlich von Ebrach ausgewiesen werden soll, kann Ebert nicht nachvollziehen. Denn außer den beiden bekannten Naturwaldreservaten „Brunnstube“ und „Waldhaus“ sei der Rest des Schutzgebietes ökologisch nicht sehr hochwertig, im Gegenteil, er weise sogar einen relativ hohen Nadelholz-Anteil auf. Und Nadelholz bedeute ein hohes Risiko von Borkenkäferbefall – und dann natürlich auch für den angrenzenden Wustvieler Rechtlerwald und den benachbarten Gemeinsamen Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen.
Auch die vielen Einschränkungen, die im Entwurf der Schutzgebiets-Verordnung aufgelistet sind, lassen beim Bürgermeister die Alarmglocken schrillen. Auch Leitungen sollen im Schutzgebiet nicht verlegt werden können. „Dort liegt aber unsere DSL-Leitung, vielleicht brauchen wir mal eine neue oder eine zweite. Und dann?“
Auch Ebert hält die geplante Unterschutzstellung nicht für rechtskonform. Der Paragraf 29 des Bundesnaturschutzgesetzes sei untauglich für eine Schutzgebietsausweisung in dieser Dimension. Im Gesetz sei nur die Rede von einzelnen Landschaftsbestandteilen wie Hecken oder Baumgruppen.
In dem Gutachten, auf das sich das Landratsamt Bamberg berufe, seien lediglich vorliegende Studien ausgewertet worden, teils über zehn Jahre alt. Nicht einbezogen hingegen wurden die Auswertungen zum Trittsteinkonzept, das mit gutem Erfolg für die Artenvielfalt seit einigen Jahren im Staatsforstbetrieb Ebrach umgesetzt werde.
Mitarbeit: Sabine Weinbeer
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