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Der „Hohe Buchene Wald“ sei für einen Landschaftsbestandteil im Sinne des Gesetzes zu groß – Gutachten an Seehofer übergeben
Wie mehrfach berichtet, plant das Landratsamt Bamberg unter Führung von Landrat Günther Denzler, auf einer Fläche von 757 Hektar im Staatswald den geschützten Landschaftsbestandteil „Hohe Buchene Wald“ auszuweisen. Die Schutzfläche würde im Süden von Ebrach und dem Handthalgrund begrenzt, im Westen vom Magdalenenkreuz, im Norden vom Gemeinsamen Bürgerwald bei Geusfeld und im Osten von Neudorf (bei Ebrach) und Schmerb. Im Entwurf der Schutzverordnung sind 27 verschiedene Verbote aufgelistet. Unter anderem soll dort künftig eine Waldbewirtschaftung nicht mehr möglich sein. Auch der Einsatz von chemischen Mitteln, insbesondere auch von Bioziden zur Schädlingsbekämpfung, wäre dann verboten. Der Verbotskatalog gleicht somit den entsprechenden Vorschriften in einem Nationalpark.
Gegen die Pläne aus Bamberg hat sich breiter Widerstand aufgestellt. Neben den Bayerischen Staatsforsten haben sich auch anliegende Gemeinden und Waldbesitzer gegen das Schutzgebiet ausgesprochen. Der CSU-Abgeordnete Steffen Vogel aus dem Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld hatte deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, „um die Angelegenheit juristisch prüfen und klären zu lassen“.
Auf 15 Seiten beleuchtet der Gutachter die Frage der Zulässigkeit einer Schutzgebietsausweisung. Im wesentlichen kommt Matthias Schneider zu folgenden Ergebnissen:
• Der Paragraf 29 des BNatSchG kann angesichts einer Fläche von über 750 Hektar keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung des Landratsamts Bamberg sein. In dem einschlägigen Paragrafen gehe es im Kern um den Schutz von einzelnen Elementen der Natur, was vorliegend nicht vorgebracht wurde und angesichts der Größe und der Struktur des zu schützenden Gebietes auch nicht der Fall ist.
• Das Landratsamt habe darüber hinaus darzulegen, dass die Flächen schutzwürdig und schutzbedürftig seien, um anschließend eine Abwägung zwischen den naturschutzrechtlichen Gründe und den privaten Belangen vorzunehmen. Um die Ergebnisse dieser Prüfung abschließend beurteilen zu können, wäre die Vorlage einer fachgutachterlichen Stellungnahme erforderlich.
• Statt eines geschützten Landschaftsbestandteils könnte ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Für dessen Verordnungserlass wäre dann aber nicht das Landratsamt Bamberg, sondern die Regierung von Oberfranken als Höhere Naturschutzbehörde zuständig.
• Die Gemeinde Rauhenebrach als Nachbar des Schutzgebiets habe die Möglichkeit, ihre formellen und materiellen Bedenken vorzubringen, auch wenn bei der Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils kein formelles Beteiligungsrecht nach Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorgesehen sei. Die Bedenken wurden bereits vorgebracht. Bei einer Zurückweisung dieser Bedenken durch das Landratsamt Bamberg gebe es für die Gemeinde Rauhenebrach die Möglichkeit, im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde die Regierung von Oberfranken anzurufen.
Das Rechtsgutachten hat MdL Steffen Vogel in der vergangenen Woche anlässlich eines Besuchs von 50 Bürgerinnen und Bürger aus Rauhenebrach und Oberaurach in München an Ministerpräsident Horst Seehofer und Umweltminister Marcel Huber übergeben. Vogel forderte bei dieser Gelegenheit Seehofer und Huber zu „aufsichtsrechtlichen Maßnahmen“ gegenüber dem Landratsamt Bamberg auf. Das Landratsamt werde mit der geplanten Ausweisung des Schutzgebietes als staatliche Behörde tätig, so dass die Staatsregierung im Rahmen ihrer Fachaufsicht das Landratsamt anweisen könne, die rechtswidrige Ausweisung zu unterlassen.
Ministerpräsident Seehofer bedankte sich bei Vogel für die Beauftragung und die Übergabe des Rechtsgutachtens und sicherte zu, die Bewertung aufgrund des Rechtsgutachtens prüfen zu lassen. Umweltminister Marcel Huber betonte dabei, dass auch sein Haus bereits rechtliche Bedenken gegen die Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils auf Grundlage des § 29 BNatSchG geäußert und dies dem Landratsamt Bamberg bereits mitgeteilt habe.
Der Gutachter Prof. Dr. Matthias Schneider war bis August 2012 Justitiar und geschäftsführende Beamte bei der Stadt Bad Kissingen. Dann folgte der Rechtsdirektor auf eigenem Wunsch dem Ruf der Fachhochschule Schmalkalden auf eine Professur für Wirtschaftsprivatrecht.
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