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Wir haben uns erlaubt, die Presseveröffentlichung des Bund Naturschutz im Oktober 2012 zu kommentieren:
Naturschutzverbände drehen Spieß um und stellen eigene Verordnung für Gebiet im Steigerwald zur Diskussion
Die Chefs des BN als Gesetzgeber ???
Um Druck auf die Bayerische Staatsregierung auszuüben, haben nun die Naturschutzverbände die Initiative ergriffen und bei einer Veranstaltung in Nürnberg eine Nationalpark-Verordnung der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bund Naturschutz (BN) hervor.
„Mit diesem Vorschlag wollen wir als Naturschutzverbände die Diskussion auf sachliche Füße stellen und klar machen, was ein Nationalpark für die Steigerwaldregion konkret bedeutet“, fasst Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz Bayern (BN) zusammen.
„Sachlich“ und „konkret“ sind große Ankündigungen von Vertretern eines Vereins, der im Naturpark Steigerwald so gut wie nicht präsent ist.
So soll nur Staatswald (sind der „Staat“ mehr die Bewohner des Steigerwalds oder der BN?) zum Nationalpark erklärt werden, es soll keine Betretungsverbote geben, das Sammeln von Waldfrüchten wie Bärlauch oder Pilzen für den Hausgebrauch soll wie bisher erlaubt sein und das in der Pflegezone des Nationalparks genutzte Holz soll vorrangig an die Bewohner in der Steigerwaldregion und die lokalen Sägewerke verkauft werden.
Im Nationalparkgesetz festgelegtes Ziel: der Wald soll sich ohne jeglichen menschlichen Einfluss entwickeln – was der BN vorgibt versprechen zu können, wäre schlicht und einfach ein Gesetzesverstoß! Das wollen die Herren BN-Chefs nicht wirklich?!
„Damit die Bevölkerung genau nachlesen kann, was ein Nationalpark für sie konkret bedeutet“Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
„Wir laden den Bayerischen Landtag sowie die Bevölkerung und die Kommunalpolitik im Steigerwald dazu ein, sich auf Basis dieser Fakten eine Meinung zu bilden und darüber offen zu diskutieren“, so Ludwig Sothmann, Vorsitzender des Landesbunds für Vogelschutz (LBV).
„Offen diskutieren“ meint hier: so lange einreden, bis nachgegeben wird – die „sachlichen“ Ideologen des BN sind schließlich die „Inhaber der Wahrheit“ (Äußerung eines BN-Kreisvorsitzenden)
„Mit unserem Verordnungsentwurf stellen wir klar, dass der Nationalpark Steigerwald eine Chance für die Entwicklung der Region ist und ohne die befürchteten Einschränkungen für die Bevölkerung machbar ist“, betont Weiger.
„Wir wollen die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag nicht von ihrer Aufgabe entbinden, eine Verordnung zu beschließen. Angesichts der weitgehenden Untätigkeit halten wir es aber für geboten, selbst eine Verordnung vorzuschlagen, damit die Bevölkerung im Steigerwald genau nachlesen kann, was ein Nationalpark für sie konkret bedeutet“, so Weiger weiter.
Das vorgeschlagene Gebiet umfasst eine Staatswaldfläche von rund 11 250 Hektar. „Damit stellen wir klar, dass die in diesem Bereich von Staatswald umschlossenen Enklaven anderer Besitzarten, wie Privatwälder oder der Gemeinsame Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen, und auch private landwirtschaftliche Nutzflächen weiterhin wie bisher bewirtschaftet werden können“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN in Bayern.
Mit besucherfreundlichen Regelungen komme der Nationalpark seinen in den Naturschutzgesetzen und in der Nationalpark-Verordnung verankerten Zielen nach, den Nationalpark für naturschonende Formen der Erholung und Umweltbildung zu öffnen, wird in der Pressemitteilung betont.
Aha – man will also doch das Nationalparkgesetz anwenden und braucht also „wohlwollende“ Regelungen, um „naturschonende“ Erholung und Umweltbildung zu ermöglichen! Wie weit „wohlwollend“ geht und was „naturschonend“ ist, sagen uns dann wohl die Herren des BN?
Der zunächst streng wirkende Verbotskatalog (Verbotskataloge?), entspreche aber weitgehend dem eines Naturschutzgebiets und werde durch zahlreiche (?)Ausnahmen und mögliche (?) Befreiungen in Einzelfällen sozial verträglich (?) ausgestaltet. Die Regelungen für Führungen (?) würden etwa den orts- und sachkundigen örtlichen Verbänden und Verkehrsämtern weitgehende Freiheiten geben. Gegenüber dem jetzigen Zustand soll es keine Verschärfung (?) der Betretungsregelung (?) geben, heißt es weiter.
Oben hat sich das noch so gelesen, als bräuchte man das alles gar nicht – was jetzt?
Die betroffenen Kommunen sollen durch einen Kommunalen Nationalparkausschuss ein Mitspracherecht (?) erhalten, so zum Beispiel bei der Zonenausgestaltung und den zehnjährigen Übergangsregelungen im Nationalparkplan. Mit dem Beirat werde ein Beratungsgremium aus vom Nationalpark betroffenen Körperschaften, Behörden und Organisationen gebildet.
Mit der Gründung eines Nationalparks werden neben der Nationalparkverwaltung (klar, bei so vielen Verboten, Ausnahmen, Regelungen, Befreiungen und Abwägungen zwischen „sozialer Verträglichkeit und Naturschutzinteressen braucht man natürlich viele teure Staatsbeamte – die dann wessen Interessen vertreten?) zahlreiche weitere Einrichtungen geschaffen, wie Informationszentren, Tiergehege, Schautafeln und Wanderwege, um den Besuchern die verschiedenen Ziele des Nationalparks nahezubringen. Bei der Standortwahl fordern die Naturschutzverbände, dass neben fachlichen Gründen auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Einrichtungen auf die betroffenen drei Landkreise und deren Gemeinden geachtet werden muss, damit möglichst alle Kommunen von diesen Einrichtungen profitieren.
In der Nationalpark-Verordnung wird explizit ausgeführt, dass Einrichtungen im Nationalpark-Vorfeld gefördert werden sollen. Dieses umfasst die folgenden an das Nationalparkgebiet angrenzenden Kommunen: im Landkreis Bamberg die Märkte Burgwindheim und Ebrach, im Landkreis Haßberge die Stadt Eltmann sowie die Gemeinden Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach und Sand am Main und im Landkreis Schweinfurt die Stadt Gerolzhofen, den Markt Oberschwarzach sowie die Gemeinden Donnersdorf und Michelau. Da im Landkreis Schweinfurt bereits in Handthal ein Waldinformationszentrum des Freistaats entsteht, soll insbesondere in der Gemeinde Rauhenebrach mit ihren zentral im Nationalparksuchraum gelegenen Ortsteilen ein bedeutendes Nationalpark-Informationszentrum errichtet werden.
Die Entwicklungsvisionen des BN sind reine Phantasie, wie vielfache und bundesweite Erfahrungen zeigen! Die Kommunen verlieren bei einem solchen Strukturwandel Gewerbeeinnahmen und Arbeitsplätze aus produktiven Holzgewerbebetrieben und werden gleichzeitig mit Tiergehegen, Wegeunterhalt, Infozentren usw. in finanzielle Nöte getrieben (siehe verarmte Tourismusgemeinden). Darunter leiden die Bewohner der Region, weil weniger Geld für Gemeindestraßen, Freizeiteinrichtungen, Kindergärten, Schulen usw. zur Verfügung steht – dem BN interessiert das natürlich nicht.
Als Sitz der Nationalparkverwaltung wird Ebrach vorgeschlagen, da die Marktgemeinde mit ihrem Zisterzienserkloster seit jeher als Zentrum des Steigerwalds (für den BN vielleicht, weil er dort ein Propagandabüro unterhält) gilt und hier seit langem der Sitz des vormaligen Forstamtes und heutigen Forstbetriebes liegt, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Der BN verschweigt, dass bei einem Nationalpark die oberste Priorität ist, das Schutzgebiet frei zu machen von jeglichem menschlichen Einfluss – keine Holzgewinnung, kein Betreten, kein Pflanzenschutz usw.! Und dafür müssten (=gesetzlicher Auftrag!) die Staatsbeamten der Nationalparkverwaltung sorgen. Dazu bekommen diese sehr weitgehende gesetzliche Machtbefugnisse, die ihnen erlauben, praktisch bei allen Entwicklungen in der Region mit zu entscheiden. Logische Folge ist, dass dadurch die demokratischen Möglichkeiten der Bevölkerung, die Selbstbestimmung und Mitwirkung am Gesehen in ihren Gemeinden, beschränkt wird.
Der BN würde in mehrfacher Hinsicht von einem Nationalpark profitieren. Ein Nationalpark böte eine Reihe von Arbeitsplätzen für das typische Klientel des BN: z.B. Biologen, Geologen und Pädagogen. Im Umfeld eines Nationalparks könnte die Bund-Naturschutz-GmbH in ihren Läden, wie z.B. im Bayerischen Wald, lukrative Umsätze erzielen und damit in besonderem Maße vom Werbeetat des Umweltministeriums profitieren. Das wird der BN natürlich nicht in den Vordergrund stellen – mit anrührenden Geschichten vom bedrohten Bambi & Co. lassen sich bekanntlich mehr Spenden und Sympathien einsammeln.
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