Vom Bund Naturschutz wird immer wieder verbreitet, es müsse keine Betretungsverbote in einem etwaigen Nationalpark geben. Als Beispiele werden der Nationalpark Hainich und der Nationalpark in Berchtesgaden angeführt. Dazu muss man wissen, dass der Steigerwald nicht mit Hainich oder Berchtesgaben vergleichbar ist. Im Hainich hat es noch nie Wege gegeben, weil dort ein streng gesperrter Truppenübungsplatz war. Ähnlich ist es im hochalpinen Berchtesgaden. Wo keine Wege sind, muss man auch keine sperren!
Obwohl viel dichter besiedelt und zergliederter, ist der Staatsforst im Steigerwald noch am ehesten mit dem Nationalpark Bayerischer Wald vergleichbar. Dort gibt es eine Verordnung, die das Betreten des Waldes, Pilze sammeln, Radfahren, Reiten u.a. bei Strafe verbietet. Seit 40 Jahren löst man dort Wege auf, oder sperrt sie saisonal, obwohl es im Bayerischen Wald seit je her weniger Wege gab als bei uns. Unser Wald ist durch Forstwirtschaftswege gut erschlossen. Wenn keine Forstwirtschaft mehr möglich wäre (auf 3/4 der Fläche), dann würden diese Wege aufgelöst. Auch die kleineren Rundwanderwege kämen auf den Prüfstand. Was bliebe, wären vielleicht die Wanderwege wie der Weinsteiger oder der Steigerwald-Panorama-Weg.
Wir haben schon relativ viele Naturschutzgebiete und Naturwaldreservate um unsere Ortsteile. Weitere Betretungsverbote würden unser Lebensumfeld unnötig einengen. Naturschutzgründe sind oft vorgeschoben. So hat man z.B. die ausgewilderte, vorgeblich sehr menschenscheue Wildkatze, überall gesucht und letztlich wurde sie unmittelbar neben dem Ortsteil Sudrach (Michelau i. Stgw.) nachgewiesen. Vielleicht ist die Wildkatze cleverer als mancher Naturschützer, weil sie`s vormacht: Mensch und Natur gehören zusammen!

Hier wurde die Wildkatze nachgewiesen:


Häufiges Verbotsschild im Nationalpark Bayerischer Wald:
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss laut Verordnung mit einer Strafe rechnen: Betretungsverbot VO BayWald
Ein Vereinsmitglied hat recherchiert und darauf hingewiesen, wie die Praxis im Nationalpark Bayerischer Wald aussieht:
Da die Nationalparkbefürworter unter anderem damit argumentieren, dass es im Nationalpark weiter ein Betretungsrecht gebe und dass die Anliegerkommunen weitgehende Mitbestimmungsrechte hätten, möchte ich aus einer Zeitungsanzeige zitieren, die der Regener Landrat Michael Adam, SPD, Vorsitzender des kommunalen Nationalparkausschusses Bayerischer Wald, am 30. Juli 2014 im Bayerwald-Wochenblatt geschaltet hat, einem vor Ort erscheinenden Anzeigenblatt.
„Im Paragraph 16 der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald wird der Kommunale Nationalparkauschuss als Organ des Nationalparks definiert, welches der Sicherstellung kommunaler Belange dient. . . . Der Ausschuss wirkt nach den Vorgaben der Nationalparkverordnung mit bei der Ausarbeitung des Landschaftsrahmenplans und des Nationalparkplans, . . .“, heißt es.
„Diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten klingen aus Sicht von Landrat Michael Adam beim ersten Lesen zwar sicherlich sehr weitreichend, bei genauerer juristischer Betrachtung stellt sich seines Erachtens schnell ein anderer Eindruck ein“, schreibt Adam. „Die Rechtspraxis hat meiner Meinung nach in den letzten Jahren jedoch gezeigt, dass der Ausschuss im Grunde nur zur Absegnung bereits beschlossener Vorgaben des Gesetzgebers und der Nationalparkverwaltung dient, . . .“, schreibt er.
„Eine Mitwirkung an den o. g. Verfahren begründet nämlich rechtlich keinerlei Mitbestimmung an eben-diesen. Auf den Punkt gebracht: Wollen Landtag, Staatsregierung, oder Nationalparkverwaltung im Nationalpark etwas durchsetzen, genügt es, den Kommunalen Nationalparkausschuss anzuhören. Eine Zustimmung des Ausschusses braucht München nicht.“
Die dortige Nationalparkverwaltung möchte Flächen zu Naturzonen erklären und aus der Nutzung nehmen, die zu den eigentlich bis 2027 vor dem Borkenkäfer zu schützenden Hochlagenwäldern zählten, weil dort kein Hochlagenwald mehr vorhanden ist, dem Borkenkäfer – laut BN „Helfer des Naturschutzes“ – sei Dank. Adam schreibt über andere Flächen: „Nach der Ausweisung von ,Naturzonen‘ wurden jeweils große Teile des dortigen Wegenetzes mit aufwändigem Einsatz schweren Gerätes rückgebaut, um diese Gebiete für immer unzugänglich zu machen.“ Eigentlich logisch, ohne Wege, keine Betretungsmöglichkeit. Ein Betretungsverbot ist also nicht erforderlich, es ergibt sich durch die nicht vorhandenen Betretungsmöglichkeiten.
Der komplette Text ist zu finden auf der Internetseite des Bayerwald-Schutzvereins
Landrat Adam ist übrigens kürzlich dieser Bürgerbewegung beigetreten. Es wäre schön, wenn auch alle Gegner des Nationalparks Steigerwald ihre Meinung durch Beitritt zum entsprechenden Verein klarmachen würden. Keiner soll, wenn es zu spät ist, sagen „Wenn ich das gewusst hätte“.
Michael Frydl